Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendium
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Stipendium
, n.I (zumeist auf gewisse Zeit gewährte, zweckgebundene) regelmäßige Unterhaltsleistung, häufig in Form von Verköstigung, Wohnungsgewährung, Geld- oder Sachleistungen
- 1 Unterhaltsleistung, Besoldung für einen Kleriker oder kirchl. Amtsträgern; insb. für Lehrkräfte an Schule und Universität
- 2 Versorgung oder finanzielle Unterstützung eines (begabten) Schülers oder Studenten; finanziert durch staatliche Stellen, Stiftungen (III) oder die Kirche, insb. zwecks Ausbildung von Theologen und Lehrern
II Stipendiatenanstalt, Wohnheim für Stipendiaten
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