Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendium

I (zumeist auf gewisse Zeit gewährte, zweckgebundene) regelmäßige Unterhaltsleistung, häufig in Form von Verköstigung, Wohnungsgewährung, Geld- oder Sachleistungen
  • 1 Unterhaltsleistung, Besoldung für einen Kleriker oder kirchl. Amtsträgern; insb. für Lehrkräfte an Schule und Universität
  • 2 Versorgung oder finanzielle Unterstützung eines (begabten) Schülers oder Studenten; finanziert durch staatliche Stellen, Stiftungen (III) oder die Kirche, insb. zwecks Ausbildung von Theologen und Lehrern
II Stipendiatenanstalt, Wohnheim für Stipendiaten