Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockrecht/stockrecht

I Berechtigung zum Holzeinschlag (in einem Wald), auch die dafür fällige Abgabe, Gebühr
II abgeholztes und zur anschließenden Wiederaufforstung vorgesehenes Waldstück; zu Stockrecht reuten (Land) abroden mit der Verpflichtung zur sofortigen Wiederaufforstung
III Abgabe von gerodetem Land
IV Recht, jn. (in einem Stock VI) festzusetzen, zu inhaftieren
VII für die Unterstützung aus dem Stockalmosen geltende Vorschriften
VIII Recht auf befristete Nutzung fremden Viehs gegen dessen Fütterung

stockrecht

, adj.
stockrecht machen (Land) nach der Abholzung wiederaufforsten