Störarendator, m.
Störarendator, m.
Pächter der Gerechtsame (I) zum Störfang in einem best. Fanggebiet, mit exklusivem Fang- und Verkaufsrecht
vgl.
Störhändler
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stöhr-partitanten [thun] ... dem stöhr-arendatori schädliche und gewaltige eingriffe ... und [haben] durch den so übel zugerichteten fisch den stöhrhandel ... in nicht geringe verkleinerung und abnahme gebracht1683 Benecke,FischOWPreuss. 306