Störer, m.

Beeinträchtiger, (Rechts-)Verletzer; insb. in Bezug auf die öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I) sowie den Besitz
Handwerker (ohne Zunftbindung), der im Haus des Kunden auf Taglohnbasis arbeitet; auch: jmd., der ein zünftisches Handwerk ausübt, ohne der Zunft als Meister anzugehören, Pfuscher
jmd., der unerlaubt, ohne Konzession Handel treibt; auch: wie Storger
Kurpfuscher, Quacksalber
wie Stiftsherr (III); formelhaft: Stifter und Störer Inhaber des Rechts zu stiften und abzustiften