Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störer

Störer

, m.
I Beeinträchtiger, (Rechts-)Verletzer; insb. in Bezug auf die öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I) sowie den Besitz
II Handwerker (ohne Zunftbindung), der im Haus des Kunden auf Taglohnbasis arbeitet; auch: jmd., der ein zünftisches Handwerk ausübt, ohne der Zunft als Meister anzugehören, Pfuscher 
III jmd., der unerlaubt, ohne Konzession Handel treibt; auch: wie Storger 
IV Kurpfuscher, Quacksalber 
V wie Stiftsherr (III); formelhaft: Stifter und Störer Inhaber des Rechts zu stiften und abzustiften