Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störer
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Storch
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stören
Störer
, m.I Beeinträchtiger, (Rechts-)Verletzer; insb. in Bezug auf die öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I) sowie den Besitz
II Handwerker (ohne Zunftbindung), der im Haus des Kunden auf Taglohnbasis arbeitet; auch: jmd., der ein zünftisches Handwerk ausübt, ohne der Zunft als Meister anzugehören, Pfuscher
IV Kurpfuscher, Quacksalber
V wie Stiftsherr (III); formelhaft: Stifter und Störer Inhaber des Rechts zu stiften und abzustiften