Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störschreiber

Störschreiber

, m.

für die Abrechnungen der Störfischerei zuständiger städt. Amtsträger
  • [jeder störmeister soll,] wen der störfangk verbey, mit dem störschreiber, wegen des vbersandten störes, richtige rechnunge halten
    16. Jh. Beck,DanzigerNehrung 89