Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störschreiber
Artikel davor:
Störhandel
Störhändler
(storieren)
Störkäufer
1Störmeister
2Störmeister
Störmenger
Störnis
Störpartitant
störrig
Störschreiber
, m.
für die Abrechnungen der Störfischerei zuständiger städt. Amtsträger
- [jeder störmeister soll,] wen der störfangk verbey, mit dem störschreiber, wegen des vbersandten störes, richtige rechnunge halten16. Jh. Beck,DanzigerNehrung 89