Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafe
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Strafe
, f.I (obrigkeitliche) Sanktion für ein Verbrechen oder Vergehen; insb. als in strafrechtlichen Bestimmungen angedrohte Rechtsfolge
- 1 Definitionsbeleg
- 2 als Todesstrafe
- 3 als Leibesstrafe
- 4 als Schandstrafe, Ehrenstrafe uä.
- 5 als Landes- oder Stadtverweisung, Verbannung, Relegation (I u. II)
- 6 als Haft-, Gefängnisstrafe
- 7 als Arbeitstrafe
- 8 als Geldstrafe, Strafleistung in Naturalien
- 9 als Schulstrafe
- 10 willkürliche Strafe ins Ermessen des Gerichtes gestellte Strafe, iU. zur gesetzlichen/aufgelegten Strafe, der im Gesetz, einer rechtlichen Bestimmung festgesetzten Strafe
- 11 peinliche (I) Strafe Kriminalstrafe, insb. Todes-, Leibes- und Ehrenstrafe; iU. dazu: bürgerliche Strafe (bloße) Geld- oder Haftstrafe oder Enthebung von (einzelnen) Ämtern oder Ehrenstellungen, auch an die geschädigte Seite zu leistende Wiedergutmachung, privatrechtlicher (Straf-)Schadensersatz
- 12 kirchliche Strafe (durch ein kanonisches Gericht verhängte) Strafe nach Kirchenrecht; iU. dazu hier bürgerliche Strafe weltliche Strafe, Strafe nach weltlichem Recht
- 13 offene (IV)/öffentliche Strafe obrigkeitliche, staatliche Strafe
- 14 rsprw.
II Bestrafung, Bestrafen (als Handlung); in Strafe bringen/haben/nehmen bestrafen
III Strafgewalt; Befugnis, jn. zu bestrafen; in js. Strafe stehen js. Strafgewalt unterworfen sein; jn. in seine Strafe nehmen jn. seiner Strafgewalt unterwerfen
IV Straftat
V Schelte (II), Anfechtung (eines Urteils oder Rechtsspruchs), Einspruch, Widerspruch
VI Tadel, Zurechtweisung, Schelte (I)
VII göttliche Rache; Höllenstrafe; insb. als Strafe Gottes
VIII (angedrohte) Zwangsmaßnahme; zur Strafe zwangsweise
X Ort des Strafvollzugs; Gefängnis
XI Bekämpfung, Beseitigung