Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Strafe

Strafe

, f.
I (obrigkeitliche) Sanktion für ein Verbrechen oder Vergehen; insb. als in strafrechtlichen Bestimmungen angedrohte Rechtsfolge
  • 1 Definitionsbeleg
  • 2 als Todesstrafe
  • 3 als Leibesstrafe
  • 4 als Schandstrafe, Ehrenstrafe uä.
  • 5 als Landes- oder Stadtverweisung, Verbannung, Relegation (I u. II)
  • 6 als Haft-, Gefängnisstrafe 
  • 7 als Arbeitstrafe 
  • 8 als Geldstrafe, Strafleistung in Naturalien
  • 9 als Schulstrafe
  • 10 willkürliche Strafe ins Ermessen des Gerichtes gestellte Strafe, iU. zur gesetzlichen/aufgelegten Strafe, der im Gesetz, einer rechtlichen Bestimmung festgesetzten Strafe
  • 11 peinliche (I) Strafe Kriminalstrafe, insb. Todes-, Leibes- und Ehrenstrafe; iU. dazu: bürgerliche Strafe (bloße) Geld- oder Haftstrafe oder Enthebung von (einzelnen) Ämtern oder Ehrenstellungen, auch an die geschädigte Seite zu leistende Wiedergutmachung, privatrechtlicher (Straf-)Schadensersatz
  • 12 kirchliche Strafe (durch ein kanonisches Gericht verhängte) Strafe nach Kirchenrecht; iU. dazu hier bürgerliche Strafe weltliche Strafe, Strafe nach weltlichem Recht
  • 13 offene (IV)/öffentliche Strafe obrigkeitliche, staatliche Strafe
  • 14 rsprw.
II Bestrafung, Bestrafen (als Handlung); in Strafe bringen/haben/nehmen bestrafen
III Strafgewalt; Befugnis, jn. zu bestrafen; in js. Strafe stehen js. Strafgewalt unterworfen sein; jn. in seine Strafe nehmen jn. seiner Strafgewalt unterwerfen
IV Straftat
V Schelte (II), Anfechtung (eines Urteils oder Rechtsspruchs), Einspruch, Widerspruch
VI Tadel, Zurechtweisung, Schelte (I) 
VII göttliche Rache; Höllenstrafe; insb. als Strafe Gottes 
VIII (angedrohte) Zwangsmaßnahme; zur Strafe zwangsweise
IX wie Strafgeld 
X Ort des Strafvollzugs; Gefängnis
XI Bekämpfung, Beseitigung