Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Straßengerechtigkeit
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Straßengerechtigkeit
, f.
I
Hoheitsrecht über eine 1Straße (II) bzw. die 1Straßen (II) eines Gebiets, insb. mit dem Recht auf die Zollerhebung und Straßengeleit (I)
- so sollen auch beruͤhrte steine ... stehen bleiben und die strase, wie die steine weisen daselbst, mit der vergleitung und anderer strasen-gerechtigkeit gehalten werden1567 Hempel,StaatsLex. VIII 278
- [daß etzliche von adel] sich neuer straßengerechtigkeit und composseßion ... anmaßen moͤchten1592 Weinart I 297Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [securitaͤt sollen geniessen] burger und inwohner derjenigen republic ... welcher die straß-gerechtigkeit zukommet, doch seynd auch frembde davon nicht außzuschließen1705 KlugeBeamte I2 481Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die Regierung hat] des reichs unterthanen und gewerbs leut mit accissen, zoll und auflagen zu uͤberlaͤstigen sorgfaͤltig verhuͤtet, den grafen und reichs-beambten, so die zoͤll- und strassen-gerechtigkeit zu verwalten gehabt, hierinnen alle neuerung zu vermeiden mit ernst gebotten1770 Cramer,Neb. 101 S. 68Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- [eine bruͤcke bauen lassen kan auch] ein landsaß, der mit der straßengerechtigkeit beliehen ist1785 Fischer,KamPolR. III 44Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
über Straßenfrevel ausgeübte (grund- oder landesherrliche) Gerichtsbarkeit
- an einigen Orten in Pommern ist annoch von der jurisdiction des guts unterschieden die straß-gerechtigkeit, nach welcher einem andern nicht zwar die strassen im dorf und deren genuß zugehoͤrig seyn, sondern die blosse jurisdiction daruͤber zustaͤndig ist1736 Strube,RBed. II 310
- streit und wunder erregen ... die strassen-gerechtigkeit und das zaun-gericht, denn ... es koembt, dass einer diese jurisdiction hat, der ander die strassen-gerechtigkeit oder das strassen-gericht ... oder dass sie alle drey ... von der strassen-gerechtigkeit participiren1740 Westphalen,Mon. II 1954Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
III
mit dem Stapelrecht (I) bzw. der Niederlagsgerechtigkeit (I) verbundenes Recht einer Stadt, fremde Kaufleute zur Benutzung best. 1Straßen (II) zu zwingen
- ist die stadt Franckfurtt an der Oder ... mit einer niederlage, auch straßen- und wagengerechtigkeit privilegiret1652 ProtBrandenbGehR. IV 533Faksimile - in Google Books
- wir [sind] in gnaden gesonnen, die stadt Franckfurth bey ihrer niederlages- und strassen-gerechtigkeit zu schuͤtzen1657 CCMarch. V 2 Sp. 19Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin