Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubenmeister
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Stubenknecht
Stubenknechtamt
Stubenknechtgeld
Stubenknechtsordnung
(Stubenlag)
(Stubenlohn)
Stubenmacher
Stubenmahl
(Stubenmäre)
stubenmäßig
Stubenmeister
, m.I Vorsteher einer Stubengesellschaft (I), insb. zuständig für die Verwaltung und den Betrieb einer Stube (V 2), die Einberufung von Versammlungen, die Ausrichtung von Festmählern, die Einhaltung der Stubenordnung (I)
II Vorsteher einer Stubengesellschaft (II), Verwalter einer Stube (V 3), insb. zuständig für die Verwahrung des Silbergeschirrs (I)
III Vorsteher einer Ratsstube (I), zuständig für den (geordneten) Betrieb sowie die Verwahrung des (kostbaren) Ratsgeschirrs; zT. aus den Reihen des Rats gewählt
IV in Augsburg: Vorsteher der als Börse für Wechselgeschäfte dienenden Kaufmannstube
VI Aufseher, Betreiber einer Stube (II 5)