Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stubentür

I Wohnungs-, Zimmertür; deren Entfernen dient als Sanktion, Bestrafung
II Tür einer Gerichtsstube; sie trennt das Gericht von der Öffentlichkeit
III Tür eines Haft-, Gefängnisraums
IV Tür zur Gaststube