Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stück
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(Stubzeichen)
Stück
, n.I ein Einzelnes (von mehreren Gleichartigen), (einzelnes) Objekt, (einzelnes) Exemplar
- 1 (einzelner, zählbarer) Gegenstand, (einzelne) Sache, (einzelnes) Objekt
- 2 (einzelnes) Vieh, Tier; auch verdeutlichend als essendes Stück; bestes Stück wie Besthaupt
II abgetrennter Teil (eines Ganzen); Bestandteil; (abgestücktes, zerstückeltes) Einzelteil, Bruchteil, Bruchstück, Fetzen; auch: Zutat
III best. Menge, (einzelne) Zähl-, Recheneinheit; Portion, Quantum, Pensum; auch als auf nicht Zählbares anzuwendende Maßgröße
- 1 von Produkten und Waren: (einzelne) Verpackungseinheit, Mengeneinheit, auch als Zählmaß (zB. sechs oder zwölf Dutzend); von Schiffen: aufs Stück anlegen mit Stückgut befrachtet werden
- 2 von Getreide: eine best. (größere) Menge, auch als Hohlmaß (von zB. 1/2 Mutt I); ua. als Maßeinheit für Abgaben
- 3 Stück Geld(es) Geldsumme
- 4 Portion, Happen, Bisschen, auch übtr.
IV Grundstück (I), Feldstück, Parzelle; verdeutlichend auch Stück Landes, liegendes Stück uä.; lediges/stehendes Stück unbebautes/bebautes Grundstück; walzendes Stück Nebengrundstück mit eigenem Katastereintrag, das separat veräußerbar ist
VI ein (großes) Garnmaß
VII Geldstück, Münze
VIII Wegstrecke, Streckenabschnitt; verdeutlichend auch: Stück Weges uä.
IX Zeitspanne, (insb. kurzer) Zeitabschnitt; auf dem Stück sofort
XI Einzelbestimmung, einzelne Vorschrift, Rechtssatz oder auch größerer Abschnitt eines Gesetzes oder Rechtstextes
XII Angelegenheit; Pflicht, Aufgabe
XIII Tat, Straftat, verdeutlichend auch: böses Stück
XIV Meisterstück (I 1), Kunstwerk
XV Kunststück, Musikstück, Theaterstück; Spiel, Streich
XVI Kleidungsstück; Tuch; auch: Tuch best. Größe
XVII Geschütz, Kanone
XVIII von/aus freien Stücken von selbst, freiwillig, unaufgefordert