Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Taube

2Taube

, f.
der Vogel
I als Nutz- und Haustier, Hausgeflügel; als Nahrungsmittel, als Abgabe, auch in Bezug auf Haltung und Hygiene
II als Wildtier; zT. zur niederen Jagdgerechtigkeit gehörend
III als Handelsware