Teilknecht, m.

wie Teilwärter
  • dorffsschultheissen, ire gerichtspersonen, auch uunderpfleger, kelltermeister, zehender vnnd theilknecht ... sollen ... abgesoͤnndert examiniert werden
    1591 Reyscher,Ges. XII 463 Faksimile
  • daß ... mit raichung deß zehenden ... der theil vnd zehendt knecht ... selten ... bey dem außzehenden gewest
    1599 Reyscher,Stat. 467 Faksimile