Teilknecht, m.
Teilknecht, m.
wie Teilwärter
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dorffsschultheissen, ire gerichtspersonen, auch uunderpfleger, kelltermeister, zehender vnnd theilknecht ... sollen ... abgesoͤnndert examiniert werden1591 Reyscher,Ges. XII 463 Faksimile
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daß ... mit raichung deß zehenden ... der theil vnd zehendt knecht ... selten ... bey dem außzehenden gewest1599 Reyscher,Stat. 467 Faksimile