Teilungsbrief, m.

Urkunde über eine Teilung (I), insb. Erbteilung oder Herrschaftsaufteilung, verbreitet als Teilungszerter ausgefertigt
  • soliche theilungsbrieff ... fuͤr vns, vnsere kinder, haußfrauwen vnd vnsere erben zuhalten ... versprochen
    1511 Frey,Pract. 487 Faksimile
  • [Übschr.:] theilung- und verkommnußbrief zw. den gemeinden ..., wie sie die allmend, die ägerten, das früje feld und das moos geteilt ... haben
    1633 InterlakenR. 403 Faksimile
  • [wann] ein theil ohne mænnliche leibes-lehns-erben versterben ... würde ... sollen desselben theils ... zugetheilte ... würdigkeit ... auf die anderen ... laut ihrer theilungs-brief fallen
    1642 Westphalen,Mon. IV 1213 Faksimile
  • von einem schicht- und teilungsbrief zu schreiben gibt 1 nachbar und alle 1 fl 10 gr
    1671 Beck,DanzigerNehrung 246
  • wann aber einer die gehaltene erbtheilung weder mit theilungs-brieff noch mit zeugen beweisen kan ... ists ihm gnug ... daß er koͤnne beweisen, er habe diese guͤter uͤber 32 jahr innen gehabt
    1688 Beckmann,Idea 138 Faksimile
  • sollen selbe schulden ... nach denen im ambte vollenzogenen und confirmierten theilungs-brieffen ... bezahlet ... werden
    1713 CCPrut. II 379 Faksimile
  • die ... bestellten schreiber in verfertigung der kauff-, guͤlt-, tausch-, theilungsbrieffen und anderen dergleichen instrumenten
    1731 BernStR. VII 1 S. 341 Faksimile
  • zu diesen stephanischen landen, welche in dem theilungs-brief von 1444 verzeichnet sind, wurde die ansehnliche grafschaft Veldenz geschlagen
    1784 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 1 Faksimile
  • beweis des adels ... durch urkunden ... dergleichen sind adelsbriefe, standesdiplome, lehenbriefe, wappenbriefe, lehensregister, rittermatrickeln, landtagsabschiede, eheberedungen, testamente, theilungsbriefe, hausvertraͤge, grabschriften, leichenpredigten, hochzeitskarmina und so weiter
    1785 Fischer,KamPolR. I 529 Faksimile