Teilungszettel, m.
Teilungszettel, m.
wie Teilungsbrief
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eine theilung ... koͤnnen sie wol thun, jedoch daß sie die theilungszettel oder vertraͤge vntereinander besiglen, so wol ... daß sie in solchen theilungszetteln bekennen, daß ein jeder seinen theil bekommen habe1627 BöhmLO. P 5 Faksimile
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vermoͤgen, nach masgab der rechnungs-liquidation ... und des muͤtterlichen theilungs-zettels de eodem dato1770 Cramer,Neb. 97 S. 143