Thronerbe, m.

Thronfolger innerhalb einer Erbfolgeordnung; Thronanwärter aufgrund erblichen Rechts auf den Thron, insb. Erbprinz, Kronprinz
  • also ward er der dritte koͤnig in Boͤheim, und pflanzte diese wuͤrde auf seine nachkommen und thronerben
    1668 Fugger,Ehrensp. 497 Faksimile
  • ferner kan die erkennung der thronfolge in einem erbreich einen anstand gewinnen, wenn sich verschiedene competenten dazu angeben, und einander deswegen in den haaren liegen: da ... einige potenzen diesen, ... andere jenen, fuͤr den rechtmaͤßigen thronerben erkennen
    1777 Moser,VölkerR. 85 Faksimile