Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischgeld
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Tischgeld
, n.I vom Tischgänger für die Verköstigung zu zahlender Betrag
II Geldsumme zur Bezahlung von Mahlzeiten; Budget für Verpflegung, Haushaltsetat
III eine regelmäßige Abgabe (von einem Haushalt)
IV Abgabe, Gebühr für einen Verkaufsstand
V eine Abgabe beim Besitzerwechsel eines Hofguts