Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tischpfennig
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Tischmachergeselle
Tischmacherhandwerk
Tischmacherin
Tischmacherwerk
Tischmaß
(Tischmeister)
Tischnahrung
Tischner
Tischordnung
Tischpension
Tischpfennig
, m.I Abgabe, Gebühr für einen Verkaufsstand; auch die Einnahme daraus
II eine Luxusabgabe (pro Tisch II 2) auf das Ausrichten eines festlichen Essens