Tischtuch, n.

Tischdecke, Stück Stoff zum Bedecken eines Tisches (I)
als Haushaltsgegenstand, als Teil der Gerade oder des Heergewätes; im Breslauer Erbrecht als Teil des gedeckten Tisches (II); das Tischtuch aufheben eine Mahlzeit beenden
als handwerkliches Produkt und Handelsware
im Rechtsbrauch: das Tischtuch zerschneiden als Rechtssymbol für den Ausschluss von einer Tischgemeinschaft