Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tochter
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Tobende
(tobendig)
tobig
Tobigkeit
Tobstüblein
Tobsucht
tobsüchtig
Tobsüchtige
Tobsüchtigkeit
tobsüchtiglich
Tochter
, f.I weibl. (leibliches oder adoptiertes) Kind; weibl. Nachkomme ersten Grades
- 1 in Bezug auf Abstammung, väterliche Gewalt, Stellung gegenüber der Herrschaft und geschlechtsspezifische Regelungen
- 2 in Bezug auf Aussteuer, Erbrecht und verwandte Rechtsfragen
- 3 in zunftrechtlichen uä. Zusammenhängen
- 4 in eherechtlichen Bestimmungen sowie zum Sexualstrafrecht
II junge, unverheiratete Frau, insb. iU. zur Witwe, auch in Bezug auf die Standeszugehörigkeit
III Prostituierte; insb. als fahrende/freie/gemeine Tochter
IV wie Tischtochter
V wie Tochterkirche