Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Tochter

Tochter

, f.
I weibl. (leibliches oder adoptiertes) Kind; weibl. Nachkomme ersten Grades
  • 1 in Bezug auf Abstammung, väterliche Gewalt, Stellung gegenüber der Herrschaft und geschlechtsspezifische Regelungen
  • 2 in Bezug auf Aussteuer, Erbrecht und verwandte Rechtsfragen
  • 3 in zunftrechtlichen uä. Zusammenhängen
  • 4 in eherechtlichen Bestimmungen sowie zum Sexualstrafrecht
II junge, unverheiratete Frau, insb. iU. zur Witwe, auch in Bezug auf die Standeszugehörigkeit
III Prostituierte; insb. als fahrende/freie/gemeine Tochter