Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abändern

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  • habens sich die haubtleit ... beraten, daß man den aman alle zwey jahr wolle abändern 
    1742 SGallenRQ. I 98
  • 1781 NÖsterr./ÖW. XI 51
  • verordnung, durch welche ... die gemeinen rechte abgeändert 
    1794 PreußALR. Einl. § 7
  • SchweizId. I 309
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