Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abändern
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- habens sich die haubtleit ... beraten, daß man den aman alle zwey jahr wolle abändern1742 SGallenRQ. I 98
- 1781 NÖsterr./ÖW. XI 51
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- verordnung, durch welche ... die gemeinen rechte abgeändert1794 PreußALR. Einl. § 7
- SchweizId. I 309
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