Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abänderung

Abänderung

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I wie neuhochdeutsch
  • so sie [sich] dessen beschwehrden, solle das testament für seine ratification oder abenderung an den stab oder behörige obrigkeit gelangen
    1523 Pfeffers, St. Gallen/GrW. VI 370
II Versetzung eines Beamten
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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