Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abarbeiten
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eine Schuld durch Arbeit abtragen
vgl.
abdienen
- in vicem pecuniae paratae operas praestare, es abarbeiten1695 Beier,Meistersöhne 146Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ... 20 gulden solt er mir abarbeitenoJ. Dietz,LutherWB. 3
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insbesondere Strafschuld
- den diebstahl privatim abverdienen oder aber in opere publico abarbeitten1589 Fichard,Arch. II 212Faksimile - in Google Books
- haben sie es nicht am guet, sollen sie es mit dem leib außstehen und die pöen in eißen abarbeitenum 1668 NÖsterr./ÖW. VIII 268Faksimile (ca. 53 KB)
- 1774 Adelung I 8
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