Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abbeheben
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Abbauer
abbauern
(abbauteilen)
Abbauung
abbedingen
abbehalten
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abgewinnen; regelmäßig in der Verbindung: mit dem rechten a.
- daz stukke aber im [dem Engelhard v. Weinsberg] die von Winsperg vormalz mit dem rechten abbehebt hant, dez sie gut urtail brief hant1379 WürtVjh. 7 (1884) 145
- daz in der guot dehein mit dem rehten wurden ab beheptoJ. MZoll. I 510Faksimile - in Google Books
- FreiburgHlGeistUrk. II 120
Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
- MZoll. I 417
Faksimile - in Google Books
- Schmeller2 I 1037
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Abbehebung
(Abbeile)
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Abbeiler
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