Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abbeilen
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abbailen, mhd. abebeieln; obd. seit 15. Jh.
mit dem Visierstab den Inhalt von Fässern und dergleichen messen (zu Steuerzwecken)
mit dem Visierstab den Inhalt von Fässern und dergleichen messen (zu Steuerzwecken)
- Lexer I 159
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- SchwäbWB. I 4
- SchweizId. IV 1165
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