Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abbescheid
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Altenteil
- einige in einem sogenannten abbescheid oder alten theil wohnende leuthe ...; weil dergleichen abbescheide mit zum hofe gehören1710 BremPolO.(1732) 741Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin