Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abbestehen
Artikel davor:
abberufen
Abberufung
Abbescheid
(abbescheiden)
abbeschließen
(abbeschütten)
abbeschwören
abbesetzen
abbeständen
abbestatten
abbestehen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
abmieten
vgl.
abbeständen
- wöllicher ainem ain huss oder laden abbestät [und vor Ablauf der Mietszeit weg will, so ist der Hausherr] des husszinss zů dem weͣrttig, der im abbestanden hät1493 TübStR. 51