Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abbezahlen
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abbestatten
abbestehen
Abbet
abbeten
abbeugen
(abbeuten)
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- große schulden ... wider bracht und zugut maß abbezalt1450 Konstanz/FreibDiözArch.2 3 (1902) 81
- ich wil dest minder zuo mir nen, dass ich dich bar bezahle ab1548 Manuel(HR.) 1260f.
- 'barbezalen persolvere. seine schulden abbezalen, sich von gültschulden entledigen'1561 Maaler 1
- die legata ... nicht ausszurichten, biss die gläubiger des testatoris ... erst und vor abbezahlt1740 (1601) MünsterPolO. 14Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- Schirmer,KaufmWB. 6
- Siebs,Helgoland 298