Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abbezahlen

abbezahlen

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  • große schulden ... wider bracht und zugut maß abbezalt 
    1450 Konstanz/FreibDiözArch.2 3 (1902) 81
  • ich wil dest minder zuo mir nen, dass ich dich bar bezahle ab 
    1548 Manuel(HR.) 1260f.
  • 'barbezalen persolvere. seine schulden abbezalen, sich von gültschulden entledigen'
    1561 Maaler 1
  • die legata ... nicht ausszurichten, biss die gläubiger des testatoris ... erst und vor abbezahlt 
    1740 (1601) MünsterPolO. 14
  • Schirmer,KaufmWB. 6
  • Siebs,Helgoland 298
unter Ausschluss der Schreibform(en):