abbüßen
abbüßen
I
büßend abtragen
I 1
eine Strafe abtragen, eine Übeltat sühnen
- DOrdStat. (1606/1740) 130 Faksimile
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straf 27 ℔ oder bei wasser und brod ohn salz im thurm abbüeßen1648 FreibDiözArch. 4 (1869) 309
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wann er ... in Indien geschickt würde ... seine schalkerei abzuebüssen1662 Leopold I. Privatbriefe I 164
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willkürliche strafe, welche ... mit staupenschlägen, landesverweisung, gemeiner arbeit [und dergleichen] abgebüsset ... wird1707 SudetenHGO. Art. 19 § 42 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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sothane mulctam ... entweder abbüßen oder abverdienen lassen1749 WürtLändlRQ. I 420 Faksimile
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tage im gefängnis abzubüßenoJ. WürtLändlRQ. I 527 Faksimile
- MünsterPolO. 23 Faksimile
I 2
eine Schuld
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nach vernehmung der creditorn, wie viel dergleichen personen an einem ... ort ... an der schuld jedes tages abbüssen könnenÖstExekO.1655 S. 3 Faksimile
II
mit Buße belegen, strafen
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[wer die Predigt versäumt, soll] strafwürdig angeklagt und abgebusset werden1610 GraubdnRQ. I 374 Faksimile
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Ehebrecher zum andernmal, demnach sie schon einmal abgebüst [wurden], vom leben zum tod ... gestrafft werden1633 Suttinger 152
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der gesell 2 täg im thurm und sie [Magd] in der geigen abgebüeßt werden1700 WürtLändlRQ. I 445 Faksimile
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[der Übertreter] mit 30 kr. ... abgebüset werden1795 WürtLändlRQ. I 396 Faksimile
- SteirGBl. 5 (1884) 213 Faksimile