Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abdanken
Artikel davor:
(abbühren)
Abbund
Abbürger
(abbusemen)
Abbuße
abbüßen
Abbüßung
A-B-C
abchoren
abdangeln
erst nach 1500 bezeugt, aber bald über ganz Deutschland verbreitet. Da die sinnliche Anfangsbedeutung früh erloschen ist und ein abgeblaßter Gebrauch allgemein wurde, hatte das Wort vermutlich, ehe es nachweisbar wird, schon eine längere, uns vorläufig noch verborgene, Geschichte hinter sichI am frühesten tritt ein intransitiver Gebrauch hervor: bei Beendigung eines rechtlichen Verhältnisses, eines öffentlichen Vorganges einen Dank aussprechen. Wie ein neu gewähltes Gemeindemitglied bei seinem Amtsantritt von einem Dorfgenossen beglückwünscht wird (1680 HartlDorfO./ÖW. VI 169), so dankt der Gewählte bei Beendigung seiner Amtszeit oder Niederlegung seines Amts
- -- das Abdanken, erst die Begleiterscheinung des Scheidens aus einem Amte, wird zur Bezeichnung des Scheidens selbst. Ohne Beziehung auf das Niederlegen eines Amtes soviel als: sich freundlich verabschieden
- -- schon im 16. Jahrhundert abgeblaßt zu einem einfachen Ausscheiden aus einem Kollegium oder einer Genossenschaft
- -- das Abdanken, auch auf die höchste Würde im Staat angewendet, wird meistens abstrakt gebraucht; der Gegenstand der Entsagung selten hinzugefügt.
II aus dem Grundgedanken: eine eigene Tätigkeit beendigen entwickelt sich der transitive Gebrauch: machen, daß andere ihre Tätigkeit beendigen
- -- neben die Konstruktion des Wortes mit dem Dativ tritt schon im 17. Jahrhundert die mit dem Akkusativ und verdrängt jene zuletzt
- -- wie Menschen werden auch Tiere nach getaner Arbeit abgedankt: der Jäger dankt die Hunde ab (Adelung I 17), wie er die Hunde zuvor 'gegrüßt' (SspLR. II 61, 4), dh. angetrieben hat.