Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abdecker

Abdecker

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Schinder, Nachrichter
  • durch den abdecker begraben werden
    1534 QuedlinbUB. II 137
  • den herumbvagierenden herrnlosen gesindl, abdeckern und gerichtsdienern das bettlen ... abgestellt
    1695 CAustr. I 209
  • nunmehro ein gleiches [Zulassung zu Zünften und Handwerken] für die kinder der sog. wasenmeister und abdecker ... zu gestatten
    1772 Emminghaus,CJGerm. I 583 [Reichsschluß § 5]
  • die abdecker, schinder und hundschläger sobald selbe ihre hantirung ablegen ... dürfen nicht für unehrlich angesehen werden 
    1777 Patent Mar. Theresias/Archiv český 24 (1908) 530
  • diejenigen, welche bisher die geschäfte eines schinders oder abdeckers wirklich getrieben haben, ist eine zunft ... aufzunehmen nicht schuldig
    1794 PreußALR. II 8 § 280
-- Abdeckerei als Enterbungsgrund
unter Ausschluss der Schreibform(en):