Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abdecker
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Schinder, Nachrichter
- durch den abdecker begraben werden1534 QuedlinbUB. II 137Faksimile - in Google Books
- den herumbvagierenden herrnlosen gesindl, abdeckern und gerichtsdienern das bettlen ... abgestellt1695 CAustr. I 209Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nunmehro ein gleiches [Zulassung zu Zünften und Handwerken] für die kinder der sog. wasenmeister und abdecker ... zu gestatten1772 Emminghaus,CJGerm. I 583 [Reichsschluß § 5]
- die abdecker, schinder und hundschläger sobald selbe ihre hantirung ablegen ... dürfen nicht für unehrlich angesehen werden1777 Patent Mar. Theresias/Archiv český 24 (1908) 530Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- diejenigen, welche bisher die geschäfte eines schinders oder abdeckers wirklich getrieben haben, ist eine zunft ... aufzunehmen nicht schuldig1794 PreußALR. II 8 § 280
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Abdeckerei als Enterbungsgrund
- BaselRQ. II 681
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)