Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abdeichen
Artikel davor:
abdanken
Abdankgeld
Abdankplatz
Abdankung
abdecken
Abdecker
Abdeckereiberechtigung
Abdeckereigerechtigkeit
Abdeckerlehen
Abdeckrecht
abdeichen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nd. afdieken, nl. afdijken
I
durch einen Deich abschließen
II
wenn durch Vorbedeichungen die Inhaber des alten Deichs von ihrer Deichpflicht in bezug auf den alten Deich befreit werden
vgl.
ablegen,
Deichfällung
- wenn der neue teich des eroberten neuen koges zu einem vollen see-teich gemachet, sollen diejenigen, den ihre teiche abgeteichet, so viel in dem neuen teich aussfassen, daß sie gleich dem neuen lande volle masse bekommenoJ. Spadelandsrecht Art. 11