Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abdingen

I Vereinbarung treffen
  • -- rechtlich abkommen
  • -- Vertrag schließen
  • -- sich durch Verhandlung abfinden, abdingen um pfennig: Buße zahlen, abbüßen
II sich von der Redepflicht befreien, abtreten
III abhandeln, abmarkten
  • -- leib und gut abdingen sich ausbedingen
IV abkaufen
V abwendig machen, insbesondere bei Dienstverhältnissen
  • -- abspenstig machen
  • -- abschwätzen
  • -- abspannen
VI abdringen, abnehmen
  • -- abbitten, entziehen
  • -- abreden
VII im Ding absprechen
  • -- mit Recht aus dem Besitz vertreiben, aus der Rolle löschen, verstoßen