Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abdringen
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Abdienung
Abding
abdingen
Abdingung
afdjakken
Abdorf
Abdrang
abdräuen
abdrecken
abdreschen
abdringen
, abdrängenI jemanden verdrängen, wegdrängen
II jemandem etwas drängend abnehmen, abnötigen
- 1 besonders gewaltsam abdringen: rechtmäßig
- 2 widerrechtlich
- a gewaltsam entreißen, rauben, erpressen
- b Gefangene befreien
- c erobern
- d Rechte entziehen
- e jemanden zu etwas zwingen, ihm eine Handlung abnötigen
- f Gesinde abspannen
- 3 unterschlagen
III unklar
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Abdringer
abdringig
(Abdringung)
abdrosseln
abdrücken
1abeichen
2(abeichen)
abeidigen
(abeignen)