1abeichen
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Maße mit amtlichem Prüfstempel versehen
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so wer es [Habermetz] abgeeychet: so man das kornmaß einmal hawft und einmal strych, so wer es gleich und als viel als zwen meczen habern1464 Markterlbach/CadolzburgSalB. 292
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die zwen des rats, die über die eyche ... gesetzt sint, sollen ... alle elen abmessen und alle mass oder metzen abeichen15. Jh. NürnbPolO. S. 184 Faksimile
- 1568 ÖW. X 17 Faksimile