Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abempfahen
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1abeichen
2(abeichen)
abeidigen
(abeignen)
abeilen
abeinigen
(abeinteidingen)
1abel
2abel
abempfahen
, abempfangen-- insbesondere bergrechtlich: den Freifall durch seinen Antrag bewirken
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Abend
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Abendbulle
(Abendfleisch)
Abendgabe
Abendgedinge
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