Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abendglocke

Abendglocke

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vgl. Abendlicht
  • abends mit der abendsglocken geleutet, sollen die thüren ... eröffnet und niemand von den [Hochzeit-]gästen nach der abendsglocken zu verbleiben genöthiget oder verstattet werden
    1740 (1592) MünsterPolO. 19