Abenteuergut
Abenteuergut
Ware, die nicht die Prüfung durch die Behörde bestanden hat, bei der nicht durch irgendeine amtliche Maßregel die Gewähr für gute Beschaffenheit gegeben ist, im Gegensatz zum Kaufmannsgut. Besonders in Ulm
- Nübling, Ulms Handel und Gewerbe im MA. I 3
- SchwäbWB. I 15 Faksimile