Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Aberkauf
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"Kauf mit der Absicht sofortigen Wiederverkaufs; in Ulm verboten in bezug auf Barchent 1460 u. 65"
- den gefärlichen aberkauf1534 Ulm/SchwäbWB. I 20Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- SchwäbWB. I 20
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