Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aberwandel
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Nebenform aberbandel
II
Abgang vom Handel, Treulosigkeit
III
Rücktritts-, Reurecht
- sy tzwen nement des einen aberwandel 14 tag1468 FreiburgHlGeistUrk. II 242Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Stuttgart
- der gmein alt bruch were, das missrechnung aberwandel haben1546 HönggMeierg. 38
- Lehnherr u. Mann sollen die ersten 3 Jahre wandel und aberwandel haben, einer dem andern auff zu künden1623 ZGO. 23 (1871) 126
- das er seinem weib die kueh abkauft, welche ihm aber kein aberbandel versprochen1693 SchwäbWB. I 21Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. I 34
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- HönggMeierg. 70
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