Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aberwinnung

Aberwinnung

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Abgewinnung
  • ob die oder der durch einig ander herrschaft sonder sein selbst angeben und zureitzen mit recht aberwunden würde, nach der aberwindung solle alsdann solch pflicht der eigenschaft wegen ab sein
    oJ. Oberhilbesheim bei Bingen/GrW. IV 601