Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abfällen
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Abfahrtgebührnis
Abfahrtgeld
Abfahrtgeldnehmung
Abfahrtgeldrecht
Abfahrtrecht
Abfahrtsteuer
Abfahrtzins
Abfall
abfallen
abfällen
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I
bewirken, daß etwas abfällt, aberkennen
- ... unde wee m der bergmeister die lehen bekenneth, der beheldet sie mit rechte, unnde weme er der abfellet, der muss ir enperennoJ. FreibergUB. II 299Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
II
entscheiden
- des leutpriesters halb ist mit mehrheit abgefällt, dass er urlaub haben soll1539 SchweizId. I 760Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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