Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abfahrtgeld

Abfahrtgeld

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nl. afva(e)rengelt 

I Austrittsgeld
  • Wer aus einer Gesellschaft austritt, soll eine Gebühr bezahlen, dan, een vrouw, naer d'afflyvicheit haers mans, en is tot geen afvaerengelt [afvarensgelt] gehouden
    1668 Stallaert I 63
II Abzugsgeld für das Abziehen von einem Grundstück
  • Der Grundherr hat seine grundholden von denen grundgüetern selbst ab und aufzulassen ... daher auch daz gewöhnliche ab- und auffartgeld, an- und ableit dem grundherrn gehörig
    1599 NÖLREntw. 5 Tit. 159 § 5
  • Chorinsky,Mat. 438f.
-- Gebühr für die Erlaubnis der Auswanderung
-- auch von Sachen, die aus dem Lande kamen, wurde ein Teil dort zurückbehalten. Abschoß, Erbschaftssteuer
  • emphang des abfartgeldes von den ausländern ... so ... durch erbschaft hie bekomen
    1573 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 97
  • von der ganzen verlassenschaft das zehend pfund geld denen erben zu einem abfahrtgeld abziehen
    1591 CAustr. I 1
  • so miesse erstlich der todtenfahl und dann, wann der erb die verlassenschaft extra territorium transferirt, das abfartgeld mit entrichtet werden
    1667 ÖLOProt. 147
  • abfahrtgeld, latine census emigrationis vel jus detractionis
    1688 Beckmann,Idea 1
  • Chorinsky 2, 31
  • NÖsterr./ÖW. VIII 1097
  • TractIurIncorp. IV 5
III Reisegeld, welches Handwerkergesellen bisweilen erhielten, wenn sie zum ersten Male auf die Wanderschaft gingen

unter Ausschluss der Schreibform(en):