Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abfinden

I im Zusammenhang mit "ein Urteil finden"
  • 1 zu etwas (Buße oder Strafe) verurteilen
  • 2 insbesondere durch Urteil etwas absprechen, das Gegenteil von zufinden
II befriedigen
  • 1 im allgemeinen bezüglich eines Anspruchs zufriedenstellen
  • 2 besonders Kinder, Verwandte, Miterben bezüglich ihrer Vermögensansprüche befriedigen, namentlich im Familien- und Erbrecht des Bauern- und Adelsstandes
  • 3 abzahlen
III vergelten, büßen
IV reflexiv: sich abfinden, sich auseinandersetzen, sich vergleichen, womit es formelhaft verbunden erscheint, häufig im Gewerbe- und Handwerksrecht