Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abfinden
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Abfertigung
Abfertigungsansprache
Abfertigungsbrief
Abfertigungsschrift
Abfertung
I im Zusammenhang mit "ein Urteil finden"
- 1 zu etwas (Buße oder Strafe) verurteilen
- 2 insbesondere durch Urteil etwas absprechen, das Gegenteil von zufinden
II befriedigen
- 1 im allgemeinen bezüglich eines Anspruchs zufriedenstellen
- 2 besonders Kinder, Verwandte, Miterben bezüglich ihrer Vermögensansprüche befriedigen, namentlich im Familien- und Erbrecht des Bauern- und Adelsstandes
- 3 abzahlen
III vergelten, büßen
IV reflexiv: sich abfinden, sich auseinandersetzen, sich vergleichen, womit es formelhaft verbunden erscheint, häufig im Gewerbe- und Handwerksrecht