Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgewährung
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Abgewährung
- abgewährung des gült- und zehentgetreids. aus den hofkästen ist jeder liferwagen besonders abzugewähren und dessen gewährtes aufzuschreiben1694 Ansbach/Schmeller2 II 976Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
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