Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abgewinnen
Artikel davor:
(Abgesessenheit)
abgestehen
abgeteidingen
abgeteilen
abgetun
abgewähren
Abgewährung
Abgewährzettel
abgewaltigen
abgeweisen
seit 13. Jh. von jemandem etwas erwerben, erlangenI im friedlichen Verkehr
- 1
- 2 in Spiel und Wette
- 3 jemandem zuvorkommen; zB. das Neujahr abgewinnen: im Glückwunsch zuvorkommen
- 4 im Bergbau: Gesteine in eines anderen Grubenfeld gewinnen
II mit Gewalt abnehmen, (liegend Gut) erobern, (Fahrnis) erbeuten
III im Wege Rechtens. "mit Klage, mit Recht, vor Gericht, mit Urteil, mit Ding" usw.
IV ernten
Artikel danach:
abgezeugen
abgeziehen
abgießen
Abgießer
Abgift
(abgiften)
abgleichen
Abgleichung
Abgönner