Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abgießen
Artikel davor:
abgeteilen
abgetun
abgewähren
Abgewährung
Abgewährzettel
abgewaltigen
abgeweisen
abgewinnen
abgezeugen
abgeziehen
abgießen
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
von Münzen zwecks Fälschung
vgl.
Abguß
- 1559 AugsbMünzO. § 160/RAbsch. III 197
Faksimile (ca. 116 KB)
- sonderlich soll das betrüglich aller reichs-müntzen pregen ... abgiessen ... bei verlust leibs und guts verbotten seyn1570 Speyer § 143/RAbsch. III 306Faksimile (ca. 106 KB)
Artikel danach:
Abgießer
Abgift
(abgiften)
abgleichen
Abgleichung
Abgönner
(Abgosse)
abgraben
(abgreifen)