Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgleichung

Abgleichung

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Ausgleichung, Abrechnung
  • bei richtigmach: und abgleichung der gefällen, einkhomen und schulden
    1630 ZFerd.3 18 (1874) 243
  • alles andere erben si [die Schwestern] in allem durchaus gleich, doch soll das pet und petgwant nach gebürender abgleichung und erstatung den brüdern gelassen werden
    oJ. Tirol/ÖW. V 662
  • DinkelsbühlPriv. 491