Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abgünstig
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(abgreifen)
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mißgünstig, feindlich
- so ein rate wuste das s. g. solchen leuten auch abgonstigk1510 GörlitzRatsAnn. I/II 132Faksimile - in Google Books
- es gebüret sich das diese berüchtigung nicht aus leichtfertigen und abgünstigen, sondern aus tapfferen und unverdechtigen leuten iren ursprung habe1541 König,Proz. 2v
- der probst zu W. der mir die andern abgunstig gemacht und mit ynen meyn pension ... zu inen genommenoJ. MittOsterland 4 (1858) 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)