Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgüterung

Abgüterung

Vermögensabsonderung
  • heiratet jemand eine frauensperson, welche uneheliche kinder hat, ohne vor der hand auf abfindung und abgüterung des unehelichen kindes zu bestehen ...
    1803 PreußALR. II 2 § 656 Anh. § 99