Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Abgüterung
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(Abgosse)
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(abgreifen)
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abgünstig
Abgünstiger
abgürten
Abguß
abgüten
Abgüterung
Vermögensabsonderung
- heiratet jemand eine frauensperson, welche uneheliche kinder hat, ohne vor der hand auf abfindung und abgüterung des unehelichen kindes zu bestehen ...1803 PreußALR. II 2 § 656 Anh. § 99