Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abhängen
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- der ... erdäpfelzehnten mache einen teil des grossen zehntens aus und hange vom besitzer desselben ab1775 SchweizId. II 1442Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- das recht, welches von dem daseyn oder der dauer eines andern rechtes ... abhängt, geht mit dem rechte ... worauf es beruht, zugleich verloren1794 PreußALR. Einl. § 108