Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): abhängen

abhängen

, abhangen

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  • der ... erdäpfelzehnten mache einen teil des grossen zehntens aus und hange vom besitzer desselben ab 
    1775 SchweizId. II 1442
  • das recht, welches von dem daseyn oder der dauer eines andern rechtes ... abhängt, geht mit dem rechte ... worauf es beruht, zugleich verloren
    1794 PreußALR. Einl. § 108
unter Ausschluss der Schreibform(en):